AGB - H&W SOFTWARE

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AGB

Das Kleingedruckte (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Die H&W Software GmbH möchte ihre Kunden zu deren Zufriedenheit bedienen.
Der rechtliche Rahmen der Geschäftsbeziehung wird durch das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Vereinbarung bestimmt.
An Software erwirbt der Kunde wie allgemein üblich ein Nutzungsrecht.
Dieses gilt, soweit nichts anders vereinbart, für die gleichzeitige Nutzung der Software auf einem PC bzw. für die gleichzeitige Nutzung auf der vereinbarten Zahl von Netzwerk-Arbeitsplätzen.
Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung oder Weitergabe der Software an Dritte, ist ausgeschlossen. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Nach dem Stand der Technik können Fehler in einer Anwendersoftware leider nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden.
Wir gewährleisten dem Kunden, dass die Software entsprechend der Programmbeschreibung arbeitet.
Diese Gewährleistung gilt innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung.
Mängel sind sofort schriftlich zu melden.
Weiterhin gewährleisten wir, dass Software für den jeweils beschriebenen Einsatzzweck grundsätzlich geeignet ist.
Leider können wir nicht gewährleisten, dass die Software in jedem Fall den ggf. speziellen Anforderungen des Kunden genügt. ( Außer Sonderprogrammierung im Kundenauftrag )
Wo gearbeitet wird, können auch Fehler entstehen. Wir sind bemüht Fehler zu vermeiden.
Trotzdem haften wir nur für Schäden, die von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Ebenso ist die Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen.
Jeder Anwender ist für seine Datensicherung selbst verantwortlich.
Er trägt volle Verantwortung über die verwendete Hard- und Software für die Sicherung.
Die Backupsoftware von H&W ist nur ein Vorschlag und sollte auf jeden Fall durch ein 2. System ergänzt werden.
Sonderdienste wie Terminalserver und Fernwartungen können zu Fehlermeldungen bei der Anwendung führen.
Die Standardsoftware ist grundsätzlich nicht für diesen Einsatz programmiert und muss e.v. angepasst werden.
Die Software wird ist für Windows Betriebssysteme entwickelt. Zur Zeit aktuell Windows 10.
Bei neuen Versionen des Betriebsystems und e.v. Updates wird der fehlerfreie Einsatz nicht garantiert.

Sonderprogrammierung und Entwicklung :
Der Auftraggeber benennt eine kompetente Person als Ansprechpartner.
Letzte Tests einer geänderten oder neuen Software werden vom Auftraggeber vor Ort durchgeführt.
Fehler werden schriftlich festgehalten und gemeldet, damit sie schnellstmöglich bearbeitet werden können.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zahlbar, wenn keine Sondervereinbarungen bestehen.
Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, das für Lotte zuständige Gericht

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